Anti-Doping-Hinweise

Nachstehend informierten wir Sie über die allgemeinen Anti-Doping-Bestimmungen, Regelwerke, Handlungsanweisungen und Formulare der European Weightlifting Federation (EWF), der World-Anti-Doping-Agency (WADA), der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und des GKMV e.V., die in der jeweils gültigen Fassung auch im Internet einzusehen sind. Allgemeine Hinweise: Durch die Meldung zu Wettkämpfen wird erklärt, dass die vorstehenden aufgeführten Regelwerke zur Kenntnis genommen worden sind, insbesondere:

  • von den nach Dopingverstößen auszusprechenden Zulassungs-Sperren
  • von den Verpflichtungen, die sich aus den Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings sowie aus den BVDG/ BVDK-Wettkampfbestimmungen ergeben
  • von den Mitwirkungs- und Unterstützungsverpflichtungen nach dem Doping-Kontroll-System sowie
  • von der Verpflichtung zur Tragung von Kosten, die durch Versäumnisse oder Verstöße des Sportlers entstanden sind
  • jeden behandelnden Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten bei jedem Besuch ausdrücklich davon in Kenntnis setzen, dass man eine/e Sportler/in/Kadersportler/in ist und deshalb nicht ohne weiteres  Medikamente ohne Rücksprache mit dem Verbandsarzt/OSP-Arzt einnehmen darf
  • das auch rezeptfreie Präparate eine verbotene Substanz enthalten können
  • jeden behandelnden Arzt darauf hinweisen, dass Medikamente aus der „Beispielliste zulässiger Medikamente 2010“ zu berücksichtigen sind
  • dass im Falle der Einnahme von Medikamenten/Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) jeglicher Art stets eine persönliche Verantwortlichkeit besteht, dass diese keine verbotenen Substanzen oder  Wirkstoffgruppen enthalten; weitere Informationen zum Thema NEM bietet die  „Kölner Liste“.

Diesen Regelungen und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Konsequenzen hat sich der Sportler zu unterwerfen und diese sind von ihm ausdrücklich als verbindlich anzusehen. Es besteht die persönliche Verpflichtung, die Durchführung von Doping-Kontrollen bei und außerhalb von Wettkämpfen zu unterstützen.